Alle Jahre wieder ist die §57a Überprüfung (Pickerl) laut Gesetz durchzuführen. Gerne übernehmen wir diese Überprüfung für ihr Fahrzeug.
Vorteile einer §57a – Ãœberprüfung bei KFZ-Christian Resch
- Geringe Kosten für eine objektive Überprüfung
- Persönliche Beratung durch Fachpersonal
- Gewissheit bezüglich Verkehrstauglichkeit und Sicherheit
- Ein exakt geplanter Termin Ihrer Überprüfung sorgt für schnellstmögliche Abwicklung und verhindert einen langen Verzicht auf ihr Fahrzeug
- Top-Qualifizierte Fachleute geben Ihnen genau den fachmännischen Rat, den Sie für ihr Fahrzeug brauchen
Ablauf der Ãœberprüfung – Was müssen Sie tun?
Bitte kontaktieren Sie uns zwecks Terminvereinbarung. Die Möglichkeiten hierzu finden sie auf unserer Kontaktseite. Die Überprüfung dauert rund 45 Minuten.
Bei Pkws bis 3,5 t ist die Ãœberprüfung übrigens zum ersten Mal 3 Jahre nach Erstanmeldung durchzuführen. Anschließend nach weiteren 2 Jahren und dann jährlich. Der Toleranzzeitraum beträgt 6 Monate (1 Monat vor und 4 Monate nach Fälligkeit – Monat der Erstzulassung)
Mitzubringen sind:
- Zulassungsbescheinigung
- Genehmigung oder Gutachten von Sonderausstattungen (z. B. Felgen, Sportauspuff,…)
- Bei nicht zugelassenen Fahrzeugen (Anmeldegutachten) Typenblatt oder –schein
Was wird überprüft?
- Bremsen und Bremsbelag
- Lenkvorrichtung und Lenkrad
- Sichtverhältnisse (Schieben, Spiegel,..)
- Leuchten, Rückstrahler und sonstige elektrische Anlagen
- Achsen, Räder, Reifen und Aufhängungen
- Fahrgestell und daran befestige Teile
- Ausstattung (Sicherheitsgurt, Airbag, Schadstoffemissionen, …)
- Motor
- und vieles mehr…
Bei Ihnen steht das Pickerl vor der Tür? Fixieren Sie noch heute Ihren Termin.
Wir freuen uns auf Sie.
Ihr Christian Resch – Team